CannG kurz und knapp
Einführung
Das vor kurzem veröffentlichte „Gesetz zur kontrollierten Abgabe von Cannabis“, auch bekannt als Cannabisgesetz (CannG), ist ein bedeutender Schritt in der deutschen Gesetzgebung. Das Gesetz sieht eine teilweise Legalisierung von Cannabis vor und hat bereits eine intensive Diskussion ausgelöst. Im Folgenden präsentieren wir einen Überblick über die neuen Regelungen und diskutieren mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft.
Das Zwei-Säulen-Modell
Gemäß dem Eckpunktepapier zum Cannabisgesetz vom 12.04.2023 wird die teilweise Legalisierung von Cannabis in zwei Phasen umgesetzt. Der aktuelle Gesetzentwurf behandelt die erste Phase, die den privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau (Club-Anbau) sowie den Konsum von Cannabis regelt.
Im Gegensatz zu dem im Koalitionsvertrag festgelegten Plan, Cannabis bundesweit in lizenzierten Geschäften wie Apotheken anzubieten, hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit dem Cannabisgesetz einen anderen Ansatz gewählt. Dieser zielt darauf ab, mögliche Verstöße gegen bestehendes EU-Recht zu vermeiden. Jedoch ist ein Gesetzentwurf für die zweite Phase, das „Regional-Modell“, in Planung. In ausgewählten Modellregionen sollen Produktion, Vertrieb und Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften ermöglicht werden. Der Online-Handel wird hingegen bereits durch das aktuelle Gesetz vollständig verboten.
Das vorgeschlagene Cannabisgestz soll den Umgang mit Cannabis regeln und strenge Grenzen für die Legalisierung festlegen. Die Ziele des Gesetzes (gemäß § 1 CannG-E) sind die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie der Schutz von Kindern, Jugendlichen und der öffentlichen Gesundheit. Dies soll einerseits durch Aufklärung und Prävention gestärkt werden, andererseits durch die Kontrolle der Qualität von Cannabis, um den Vertrieb verunreinigter Substanzen zu verhindern.
Cannabis-Social-Clubs
Cannabis-Social-Clubs spielen eine wichtige Rolle in dem neuen Gesetz. Diese Clubs, auch bekannt als „Anbauvereinigungen“, sollen den Anbau von Cannabis ermöglichen und die Verteilung an Mitglieder gewährleisten. Der Konsum von Cannabis ist innerhalb des Clubs oder im Umkreis von 250 Metern gemäß § 6 Abs. 3 CannG-E untersagt. Die Clubs orientieren sich am bestehenden Vereinsrecht. Die Mitgliedschaft erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren, und gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 CannG-E dürfen Personen mit einer Neigung zum missbräuchlichen Konsum von berauschenden Mitteln keinen solchen Club betreiben. Die Mitgliederzahl pro Club ist auf maximal 500 Personen begrenzt (§ 21 CannG-E), und die Mitgliedschaft in mehreren Clubs ist nicht erlaubt. Die Clubs sollen sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren.
Gemäß § 3 Abs. 3 CannG-E dürfen Mitglieder über 21 Jahren maximal 25 g Cannabis pro Tag oder maximal 50 g pro Monat für den Eigenkonsum anfordern. Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren dürfen gemäß § 3 Abs. 4 CannG-E maximal 15 g Cannabis pro Tag oder maximal 30 g pro Monat für den Eigenkonsum anfordern. Diese Mengen gelten jedoch nur für den privaten Konsum innerhalb des Cannabis-Social-Clubs.
Privater Eigenanbau, Konsum und Besitz
Das Gesetz legt auch strenge Vorschriften für den Anbau von Cannabis fest. Gemäß § 11 CannG-E ist der Anbau nur innerhalb des Clubs gestattet und unterliegt strengen Auflagen zur Qualitätssicherung und zum Umweltschutz. Die Mitglieder der Clubs sind für den Anbau und die Pflege der Pflanzen verantwortlich. Der Anbau von Cannabis zu gewerblichen Zwecken außerhalb des Clubs bleibt weiterhin illegal.
Schwarzmarkt und Cannabisgesetz
Eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung des Schwarzmarktes ist die Einführung eines einheitlichen, staatlich kontrollierten Cannabisprodukts. Gemäß § 17 CannG-E soll der Staat die Verantwortung für den Vertrieb übernehmen. Dadurch sollen eine gleichbleibende Qualität und eine bessere Kontrolle gewährleistet werden. Die Preise sollen durch eine Steuer geregelt werden, die auf den Verkaufspreis erhoben wird.
Die Auswirkungen des Cannabisgesetzes sind vielfältig und kontrovers diskutiert. Befürworter argumentieren, dass die Legalisierung von Cannabis den Schwarzmarkt eindämmen und die Konsumenten besser schützen kann. Sie betonen auch die potenziellen wirtschaftlichen Vorteile, da legale Cannabisprodukte Steuereinnahmen generieren könnten.
Kritiker des Gesetzes äußern Bedenken hinsichtlich des Jugendschutzes und der möglichen Zunahme des Cannabiskonsums. Sie befürchten, dass die Teillegalisierung zu einer Normalisierung des Konsums führen könnte und negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung haben könnte.
Wie geht es weiter?
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Cannabisgesetz in der Praxis auswirken wird. Weitere Diskussionen und mögliche Anpassungen des Gesetzes sind zu erwarten, insbesondere im Hinblick auf die geplante zweite Phase mit dem „Regional-Modell“ für den Verkauf von Cannabis in ausgewählten Modellregionen.